Leserbrief zum Artikel Kommentar: CETA bricht EU-Recht
vom 08.03.2018:
Gilt nicht für CETA
Bitte differenzieren Sie in Ihrem Artikel zwischen EU-Abkommen mit Drittstaaten und Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Zu letzterem ist das Urteil ergangen. Die Erwägungen lassen sich schwerlich auf ein Abkommen wie CETA übertragen. Unabhängig davon, wie man zu CETA steht, ist die Überschrift irreführend. Man kann freilich die Auffassung vertreten, CETA verstoße gegen das EU-Recht. Dem EuGH kann man diese Worte aufgrund des ergangenen Urteils allerdings nicht in den Mund legen.