Leserbrief zum Artikel Arbeitskampf: Tarifverhandlungen gestartet
vom 27.02.2018:
Lohngefälle ausgleichen
Die Gewerkschaft Verdi fordert aktuell sechs Prozent mehr Lohn oder mindestens einen Sockelbetrag von 200 Euro für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Das ist ein schwacher Versuch, eine ausgleichende Wirkung auf die Vergrößerung der Gehaltsabstände der Entgeltgruppen zu erreichen, die durch die prozentuale Erhöhung entsteht. Da jede prozentuale Lohnerhöhung den absoluten Abstand der Lohngruppen vergrößert und damit gleichzeitig die unteren Einkommen bei steigenden Lebenshaltungskosten stärker belastet, müssen die bisherigen prozentualen Tarifforderungen der Gewerkschaft neu überdacht werden.
Die bislang erfolgten prozentualen Lohnerhöhungen beispielsweise im öffentlichen Dienst des Landes Hessen haben den absoluten Abstand der EG 5 zu EG 12 innerhalb von 25 Jahren, in diesem Fall von 1995 bis 2015, von monatlich 1.233,60 Euro auf 2.267 Euro erhöht. Das bedeutet, dass innerhalb dieser 25 Jahre die Differenz zwischen den Jahresgehältern der Entgeltgruppen EG 5 und EG 12 auf mehr als 12.000 Euro angestiegen ist. Eine prozentuale Lohnerhöhung bewirkt also, dass sich die soziale Schere zwischen den unteren und oberen Entgeltgruppen immer weiter öffnet.
Die unteren Lohngruppen werden bei prozentualer Steigerung des Gehalts immer die Verlierer sein, was mit dem Eintritt in das Rentenalter und der einhergehenden prozentualen Rentenerhöhung fortgesetzt wird.
Da aber die aktuelle Lohn- und Rentenentwicklung schon längst nicht mehr mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten mithalten kann, muss es eine deutliche Lohnerhöhung mit einem Festbetrag für alle geben.
Die Kollegen, die gewerkschaftlich organisiert sind und streiken, sind vor allem Beschäftigte der unteren Lohngruppen. Angesichts dieser Tatsache ist es kaum einzusehen, dass von diesen Kollegen Arbeitskämpfe geführt werden sollen, um Beschäftigten der höheren Lohngruppen eine vorteilhafte prozentuale Lohnerhöhung zu verschaffen, wobei sie selbst nur mit einem verhältnismäßig kleinen Betrag abgespeist werden.
Das ist kein gerechter und ein keinesfalls zu rechtfertigender Zustand.
Nur die Forderung und Durchsetzung einer Lohnerhöhung um einen Festbetrag für alle Beschäftigten schafft den sozialen Ausgleich. Nur so kann eine weitere soziale Spaltung innerhalb der Entgeltgruppen verhindert werden.
Die bislang erfolgten prozentualen Lohnerhöhungen beispielsweise im öffentlichen Dienst des Landes Hessen haben den absoluten Abstand der EG 5 zu EG 12 innerhalb von 25 Jahren, in diesem Fall von 1995 bis 2015, von monatlich 1.233,60 Euro auf 2.267 Euro erhöht. Das bedeutet, dass innerhalb dieser 25 Jahre die Differenz zwischen den Jahresgehältern der Entgeltgruppen EG 5 und EG 12 auf mehr als 12.000 Euro angestiegen ist. Eine prozentuale Lohnerhöhung bewirkt also, dass sich die soziale Schere zwischen den unteren und oberen Entgeltgruppen immer weiter öffnet.
Die unteren Lohngruppen werden bei prozentualer Steigerung des Gehalts immer die Verlierer sein, was mit dem Eintritt in das Rentenalter und der einhergehenden prozentualen Rentenerhöhung fortgesetzt wird.
Da aber die aktuelle Lohn- und Rentenentwicklung schon längst nicht mehr mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten mithalten kann, muss es eine deutliche Lohnerhöhung mit einem Festbetrag für alle geben.
Die Kollegen, die gewerkschaftlich organisiert sind und streiken, sind vor allem Beschäftigte der unteren Lohngruppen. Angesichts dieser Tatsache ist es kaum einzusehen, dass von diesen Kollegen Arbeitskämpfe geführt werden sollen, um Beschäftigten der höheren Lohngruppen eine vorteilhafte prozentuale Lohnerhöhung zu verschaffen, wobei sie selbst nur mit einem verhältnismäßig kleinen Betrag abgespeist werden.
Das ist kein gerechter und ein keinesfalls zu rechtfertigender Zustand.
Nur die Forderung und Durchsetzung einer Lohnerhöhung um einen Festbetrag für alle Beschäftigten schafft den sozialen Ausgleich. Nur so kann eine weitere soziale Spaltung innerhalb der Entgeltgruppen verhindert werden.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 28.02.2018.