Leserbrief zum Artikel Kommentar: Der Aufrüstungsvertrag
vom 12.02.2018:
Straflosigkeit für Kriegsverbrecher
Welches außenpolitische Ziel verfolgt die BRD tatsächlich? Der Schwur, dass von deutschem Boden kein Krieg mehr ausgehen dürfe, ist spätestens seit dem feigen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1999 und seiner damit verbundenen zerstörerischen Wirkung für große Teile des Balkans zur Farce geworden. Betrachtet man die aggressive, eindeutig auf Krieg getrimmte Außenpolitik der BRD, so kommt man nicht umhin, die Frage zu stellen, warum die BRD den Paragraphen 80 (Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges) seit dem 1. Januar 2017 ersatzlos gestrichen hat. Bis auf die Partei Die Linke stimmten seinerzeit alle im Bundestag vertretenen Parteien dieser Gesetzesänderung zu. Frage: Haben heutige und/oder künftige politische Hasardeure Deutschlands so Vorsorge dafür getroffen, dass sie für eventuell künftig geplante Verbrechen nicht vor Gericht gestellt werden können?
Veröffentlicht in der jungen Welt am 16.02.2018.