Leserbrief zum Artikel Politisches Urteil: »Wir haben eine Schlacht verloren«
vom 30.01.2017:
Diskriminierung bei Renten
Das Rentenstrafsystem bleibt willkürlich und verletzt elementare Menschenrechte und drückt aus, dass es keine sogenannte Wiedervereinigung, sondern lediglich einen Anschluss der DDR an die BRD gab. Der Eingungsvertrag enthält im Artikel 6 die einzige »Ausnahmebestimmung«, nämlich dass der Artikel 131 des Provisoriums »Grundgesetz für die BRD« »vorerst nicht in Kraft gesetzt« wird. Aber was steht in diesem Artikel? Dass u. a. ehemalige Angehörige des öffentlichen Dienstes des faschistischen Deutschen Reichs grundsätzlich »versorgungsberechtigt« waren. Da ja immer gern von den »zwei Diktaturen«, gemeint sind die DDR und der deutsche Faschismus, gefaselt wird, ergibt sich für mich die Frage, warum z. B. Berufssoldaten (gedient in »fremden Streitkräften«) und deren Hinterbliebene aus der DDR nicht grundsätzlich wie Altbundesdeutsche bei der Berechnung ihrer Renten behandelt werden?
Veröffentlicht in der jungen Welt am 06.02.2017.