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Leserbriefe

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Leserbrief zum Artikel Unter dem Existezminimum: Härte gegen die Schwachen vom 25.01.2017:

Behördliche Willkürherrschaft

(…) Die Willkür der Jobcenter immer mehr kriminelle Blüten. Eine Hartz-IV-Aktivistin wurde im Juli zu 30 Prozent sanktioniert und ab September bis unbegrenzte Zeit mit 100 Prozent. Obendrein bekam sie noch im September 2016 eine Anzeige wegen Beleidigung. Die 30prozentige Sanktion sei darauf zurückzuführen, dass wieder einmal Unterlagen nicht eingereicht worden sein sollen, die 100 Prozent darauf, dass die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt worden sei, obwohl diese Bürgerin alles per Eingangsbestätigung eingereicht hat und am 1. Juli 2016 einen rechtsgültigen Weiterbewilligungsschein erhalten hatte. Die genannte Anzeige ist, dies erfuhr sie bei der Polizei, auf einen Widerspruch zurückzuführen im Februar 2016, den sie persönlich im Jobcenter gegen eine Eingangsbestätigung an die Abteilung Widerspruch abgegeben hatte und welcher von der Geschäftsführerin abgefangen worden war. (…) Was der Geschäftsführerin darin nicht passte, war der Satz: »Die Mitarbeiterin des Jobcenters (…) möge die Konsequenzen daraus überlegen (…), dass ihr Name im Internet veröffentlicht wird wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.« (…) Ich gehe mal davon aus, dass man der Bürgerin einen Maulkorb verpassen will. (…) Ich muss noch betonen, dass m. E. diese Bürgerin dem Jobcenter schon lange ein Dorn im Auge ist, da sie sich bei Falschberechnungen usw. immer mit Widerspruch äußert, einen Rechtsanwalt mit einbezieht und die Dinge beim Namen nennt. Denn wer die Wahrheit sagt und sich nicht vom Jobcenter und seinen Mitarbeitern einschüchtern lässt, wird in Form von rechtswidrigem mutwilligem Entzug von Leistungen mit Inkaufnahme von Mittellosigkeit trotz unbeweisbaren Tatbestands bestraft. Seit im August 2016 dieses Repressionsgesetz beschlossen wurde, stehen den Jobcentern Tür und Tor offen, ihre Willkür und Schikane weiter gegen die ALG-II-Bezieher zu verschärfen. Am 16. Januar 2017 bekam diese Bürgerin von ihrem RA eine Vorschusskostennote von 387,50 Euro. Ein Prozess wurde noch nicht anberaumt. Jedoch ist zu befürchten, dass der Staatsanwalt zugunsten des Jobcenters in Suhl entscheidet, denn mit einer Anzeige dieser Art kann man auch Bürger, die sich mit ihren Widersprüchen und Meinungen gegen Hartz IV richten, mundtot machen, das heißt ihnen einen Maulkorb zu verpassen. Diese ausführenden Kräfte des Repressionsgesetzes versuchen alles, damit die Bürger sich nicht gegen die Schikanen und Drangsalierungen wehren. Diese Bürgerin hat weder diese Frau G. beleidigt noch verleumdet.
Luise Müller
Veröffentlicht in der jungen Welt am 06.02.2017.