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Aus: Ausgabe vom 11.01.2017, Seite 15 / Antifaschismus

Zschäpe lässt Anwalt »Gefühle« erklären

München. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat am Dienstag im Münchner NSU-Prozess durch ihren Anwalt Mathias Grasel eine Erklärung über ihre »Gefühle« verlesen lassen: Einige Zeugenauftritte in dem Verfahren seien ihr »sehr nahe« gegangen. Als Beispiel nannte sie den Appell der Mutter des NSU-Mordopfers Halit Yozgat »von Frau zu Frau«. Auch die Vorführung des NSU-Videos im Gerichtssaal mit den Bildern von Mordopfern des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) habe sie erschreckt. Sie habe die Taten ihrer beiden langjährigen Kameraden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht länger verdrängen können. Zugleich rechtfertigte sie sich dafür, keine Fragen der Nebenklage zu beantworten – dies solle nicht als »Missachtung gegenüber den Opfern« verstanden werden. Sie befürchte nur weitere Anschlussfragen. Sie habe alles schon gesagt. Um andere Fragen sollten sich Untersuchungsausschüsse kümmern. (dpa/jW)

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