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31.07.2015 / Inland / Seite 8

»Wir haben gewonnen, zahlen wollte das Jobcenter aber nicht«

Hartz-IV-Bezieher werden bei Rechtsstreitigkeiten benachteiligt – Anwälte werden oft nicht bezahlt. Gespräch mit Lara Heitmann

Ralf Wurzbacher

Die tageszeitung (taz) berichtete dieser Tage von Fällen, in denen Anwälte von Hartz-IV-Beziehern für ihre Leistungen nicht vergütet werden, weil die betreffenden Jobcenter die fälligen Kosten mit den Schulden ihrer Mandanten verrechnen. Sie kommen in dem Beitrag als Betroffene zu Wort. Wie hat man sich diese Vorgänge vorzustellen?

Wenn man eine Klage gewinnt, muss die unterlegene Partei für die Rechtsvertretung der siegreichen Partei aufkommen. Das ist auch ...

Artikel-Länge: 4201 Zeichen

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