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Aus: Ausgabe vom 18.04.2015, Seite 10 / Feuilleton

Deutsche Sänger

Der Plagiatsprozess gegen Bushido muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof verwies am Donnerstag den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. Die rechte französische Metal-Band Dark Sanctuary hatte den Rapper verklagt, weil er für sein Album »Von der Skyline zum Bordstein zurück« kurze Tonsequenzen aus ihren Liedern verwendet haben soll. Nur ein versierter Sachverständiger könne beurteilen, ob diese schützenswert seien, sagte der Vorsitzende Richter.

Heino dagegen freut sich über neue Fans, seitdem er so tut, als wäre er Rockmusiker. Auf Sylt sagte er: »Früher hieß es, ›kann ich ein Autogramm für meine Oma haben‹? Heute fragen junge Leute: ›Heino, kann ich mit Ihnen ein Selfie machen?‹« Dabei habe er sich nicht verändert: »Der Mensch ist geblieben, die Stimme ist geblieben, die Brille ist geblieben.« (dpa/jW)

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