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26.05.2012 / Inland / Seite 5

Vivantes zahlt

Abfindung für gekündigte »Whistleblowerin«: Rechtsstreit zwischen gekündigter Altenpflegerin und Gesundheitskonzern mit Vergleich beendet

Jörn Boewe
Man darf als abhängig Beschäftigter Mißstände im Unternehmen seines Arbeitgebers öffentlich machen. Bevor man gegen ihn Strafanzeige erstattet, sollte man aber eine solide Rechtsberatung einholen. Das sind die Lehren aus dem Fall der »Whistleblowerin« Brigitte Heinisch, der am späten Donnerstag nachmittag mit einem Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nach acht Jahren zu Ende ging. Der landeseigene Berliner Gesundheitkonzern Vivantes verpflichte...

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