24.05.2007 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Firmengründung wird erleichtert

Berlin. Unternehmensgründungen in Deutschland sollen einfacher werden. Das ist das Ziel einer grundlegenden Reform der Vorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), die das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin verabschiedete. Das Gesetz beinhaltet unter anderem, daß Firmengründer einen Mustervertrag nutzen können, der nicht mehr beim Notar beurkundet werden muß. Zudem soll das Mindeststammkapital künftig nur noch 10000 statt wie bisher 25000 Euro betragen und in bestimmten Branchen komplett gestundet werden können. Verschärft werden die Anforderungen an Geschäftsführer. Wer bereits gegen zentrale Bestimmungen des Wirtschaftsstrafrechts im In- oder Ausland verstoßen hat, soll keine GmbH mehr führen dürfen.(ddp/jW)
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