15.12.2006 / Inland / Seite 5

Landtag verschärft Polizeigesetz

Potsdam. Der Potsdamer Landtag hat am Donnerstag das neue Polizeigesetz verabschiedet. Danach ist künftig eine Überwachung von Wohnräumen (Großer Lauschangriff) nach dem Einverständnis eines einzelnen Amtsrichters zulässig. Bisher mußten mehrere Landesrichter ein entsprechendes Vorhaben absegnen. Das Innenministerium kann zudem selbst entscheiden, welche öffentlichen Plätze videoüberwacht werden sollen. Auch darf die Polizei Handys »zur Gefahrenabwehr« orten und Autokennzeichen im fließenden Verkehr erfassen. Die oppositionelle Linkspartei.PDS kritisierte das Gesetz scharf. Zuvor hatte der Berliner Anwaltsverein insbesondere die Regelungen zum »Großen Lauschangriff« und zur vorbeugenden Telefonüberwachung als verfassungswidrig bezeichnet.

(ddp/jW)
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