26.04.2006 / Ausland / Seite 2

Europäischer Gerichtshof verurteilt Türkei

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der gezielten Tötung von fünf Menschen verurteilt. Ankara habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens verstoßen, befanden die Richter am Dienstag. Sie gaben damit den Hinterbliebenen der Toten Recht. Die Regierung in Ankara wurde angewiesen, den Angehörigen der Opfer jeweils 33 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Die mutmaßlichen Mitglieder der verbotenen linken Organisation Dev-Sol waren am 12. Juli 1991 in Istanbul bei einer Kommandoaktion getötet worden. Polizisten stürmten ihre Wohnungen und erschossen die Verdächtigen mit gezielten Schüssen. Die Behörden sprachen anschließend von Notwehr. (AFP/jW)
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