Luxemburg. Onlineriese Amazon muss ein Werbearchiv mit detaillierten Informationen zu seiner Onlinewerbung zugänglich machen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies einen hiergegen gerichteten Eilantrag am Mittwoch ab. Nachdem die EU-Kommission Amazon im April 2023 als »sehr große Onlineplattform« eingestuft hatte, ist das Unternehmen dazu verpflichtet. Ein erster Eilantrag wurde vor dem EU-Gericht angenommen, EuGH-Vize Lars Bay Larsen wies diesen aber nun ab. (AFP/jW)