18.02.2020 / Inland

Urteil gegen Meuthen: AfD will Berufung einlegen

Berlin. Im Prozess um dubiose Wahlkampfhilfe für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen will die AfD Berufung einlegen. Das hat der Bundesvorstand der Partei am Montag in Berlin einstimmig beschlossen. Das letzte Wort sollen aber nach Angaben von Parteisprecher Bastian Behrens die 56 Delegierten des Parteikonvents haben. Sie wollen am 21. März zu ihrer nächsten Sitzung zusammenkommen. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Januar eine Klage der AfD gegen eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung in Höhe von knapp 270.000 Euro abgewiesen. Dabei ging es um Werbeaktionen für Meuthen, die von der Schweizer Goal AG im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 organisiert worden waren. Nach Auffassung des Gerichts war das eine illegale Parteispende. Meuthen hätte sich vergewissern müssen, wer als Geldgeber dahintersteckt, urteilte die Kammer. Geschäftsführer der Goal AG ist Alexander Segert, den Meuthen als guten Bekannten bezeichnete. Meuthen will erst im August 2018 erfahren haben, dass die Wahlkampfhilfe damals kein von Segert selbst finanzierter »Freundschaftsdienst« war. (dpa/jW)

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