20.04.2016 / Antifaschismus / Seite 15

NPD legt im ­Verbotsverfahren nach

Karlsruhe. Im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat die Partei einen weiteren Schriftsatz eingereicht. Das haben die Karlsruher Richter am Freitag auf Anfrage bestätigt. Ob der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts noch einmal in die mündliche Verhandlung eintreten wird, ist allerdings offen. Zum Inhalt des neuen Schriftsatzes der NPD wurde vom Gericht nichts mitgeteilt. Der NPD war in der Verhandlung Anfang März eine weitere Frist von sechs Wochen eingeräumt worden, um Schriftsätze nachzureichen. Der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle kündigte damals an, diese zu prüfen und gegebenenfalls die mündliche Verhandlung noch einmal aufzunehmen. (Reuters/jW)

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