Köln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss einem Urteil zufolge einem Journalisten weitgehend Auskunft zu einem Disziplinarverfahren wegen der Vernichtung von NSU-Akten erteilen. Es bestehe ein »überragendes Interesse der Presse und der Öffentlichkeit« an den geforderten Informationen, urteilte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag nach Angaben eines Sprechers (Az. 6 K 5143/14). Lediglich bei Einzelfragen, die Geheimhaltungsgründe beträfen, bestehe der Auskunftsanspruch nicht.(AFP/jW)