16.06.2015 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15

Bundesrat billigt geplante »Tarifeinheit«

Berlin. Das Gesetz zur sogenannten Tarifeinheit hat am Freitag den Bundesrat passiert. Es soll im Juli in Kraft treten. Die Möglichkeiten kleiner Berufsgewerkschaften sollen damit eingeschränkt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Beschäftigtengruppen vertreten, gilt künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb. Unter anderem der Deutsche Beamtenbund, die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und ver.di hatten angekündigt, Verfassungsklage gegen das Gesetz zu erheben. Sie argumentieren, das Streikrecht werde faktisch ausgehöhlt. Verschiedene Verfassungsrechtler teilen diese Auffassung. (dpa/jW)

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