14.06.2014 / Inland / Seite 5

Keine Entschädigung für Fluggäste

Karlsruhe. Flugreisende haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich ihr Flug wegen eines Generalstreiks oder eines Radarausfalls verspätet. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Nach Ansicht des BGH handelt es sich dabei um »außergewöhnliche Umstände«, die sich auch durch zumutbare Maßnahmen der Fluggesellschaft nicht vermeiden ließen. »Streik und Radarausfall wirken von außen auf den Flugbetrieb und die gesamte Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens ein und können von diesem nicht beherrscht werden«, begründete die Richter ihre Entscheidung. (Reuters/jW)
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