03.12.2013 / Inland / Seite 4

Freiertatbestand bei Zwangsprostitution

Berlin. Freiern in Deutschland droht künftig eine Strafe, wenn sie »wissentlich und willentlich« die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Dieses Vorhaben gehört zu einer Reform des zwölf Jahre alten Prostitutionsgesetzes, die die große Koalition bereits Anfang 2014 auf den Weg bringen will. Das bestätigte am Montag der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl. Eine generelle Bestrafung von Freiern werde abgelehnt. Ermöglicht werden solle aber eine Strafe in Fällen »erkennbarer Zwangsprostitution«, etwa wenn die Frau mit Gewalt vorgeführt werde. (dpa/jW)
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