07.06.2011 / Inland / Seite 4
Erfolgreiche Klage gegen Staatskanzlei
München. Die bayerische Staatskanzlei muß ihre
sogenannten Resonanzstudien grundsätzlich auf Anfrage eines
Landtagsabgeordneten herausgeben. Das entschied der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof am Montag und gab damit einer Klage des
SPD-Fraktionsvorsitzenden Markus Rinderspacher statt. Zur
Begründung hieß es, das Recht des Abgeordneten auf eine
umfassende Beantwortung sei von der Staatskanzlei verletzt worden.
Die Regierungsbehörde hatte die Meinungsumfragen zunächst
mit der Begründung zurückgehalten, diese berührten
den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Dagegen hatte
Rinderspacher geklagt. Zwar wurden die Studien daraufhin
herausgegeben, doch der SPD-Politiker erhielt die Klage aufrecht,
um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen. Die
Studien stehen seit Monaten in der Kritik. Der Staatskanzlei wird
vorgeworfen, Meinungsumfragen für parteipolitische Zwecke der
CSU in Auftrag gegeben und aus Steuergeld finanziert zu haben. In
den Umfragen wurden neben der Bewertung von Sachthemen auch
Wahlabsichten der Bürger abgefragt. (dapd/jW)
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