28.05.2011 / Schwerpunkt / Seite 3
Hintergrund: Vertrag über soziale Menschenrechte
Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social and
Cultural Rights, ICESCR), kurz UN-Sozialpakt genannt, ist ein
multilateraler völkerrechtlicher Vertrag. Er wurde am 16.
Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen
einstimmig verabschiedet. Am selben Tag wurde auch der
Internationale Pakt über bürgerliche und politische
Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights
– ICCPR), der UN-Zivilpakt, verabschiedet.
Der UN-Sozialpakt wurde inzwischen von 160 Staaten ratifiziert, die
Bundesrepublik und die DDR traten ihm 1973 bzw. 1974 bei. Seine
Einhaltung wird durch den UN-Ausschuß für
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte überwacht. Vor
diesem Gremium haben die Mitgliedsstaaten des Paktes alle vier bis
fünf Jahre einen Staatenbericht über die Umsetzung oder
Fortschritte bei der Verwirklichung der im Vertrag anerkannten
Rechte abzugeben. Bei der Überprüfung berücksichtigt
der Ausschuß auch die Parallelberichte von
Nichtregierungsorganisationen. Ein Zusatzprotokoll für die
Einrichtung einer Individualbeschwerde wurde 2008 verabschiedet,
das erst in Kraft tritt, wenn es von ausreichend Staaten
ratifiziert wurde. Auch die Bundesrepublik hat es bislang nicht
ratifiziert.
Kernstück des Paktes bildet Teil III (Artikel 6 bis 15), der
die materielle Grundlage für konkrete
Menschenrechtsgewährleistungen enthält. Der Pakt
garantiert u.a. das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard,
das Recht auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit und
auf angemessenen Lebensunterhalt durch Arbeit, die Rechte auf
Bildung (darunter das Recht auf allgemeinen Zugang zu Hochschulen
gleichermaßen für jedermann sowie das Recht auf
Unentgeltlichkeit des Studiums, insbesondere ein Verbot von
Studiengebühren) und Gesundheit sowie das Recht,
Gewerkschaften zu bilden.
(jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/164620.hintergrund-vertrag-über-soziale-menschenrechte.html