30.03.2011 / Sport / Seite 16
Juristerei
Nach den Osaka-Regeln
Berlin. Die fünfmalige Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat
vorerst keinen Anspruch auf die Spitzenförderung der
Bundespolizei. Die 36. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin lehnte
einen entsprechenden Antrag der Eisschnelläuferin am Dienstag
ab. Gegen den Beschluß wird Pechstein nach Aussage ihres
Managers Ralf Grengel Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg einlegen. »Solange das Verfahren nicht
abgeschlossen ist, wird es dazu keinen weiteren Kommentar
geben«, teilte Grengel am Dienstag mit. In ihrem Eilantrag
hatte Pechstein geltend gemacht, daß sie nach Ablauf ihrer
Sperre am 8. Februar wieder zur Weltspitze gehört. Das Gericht
wies auf die geringe Zahl an Förderstellen hin. Bei der
Entscheidung über die Wiederaufnahme habe die Antragsgegnerin
neben dem Lebensalter vor allem berücksichtigen müssen,
daß Pechstein nach den »Osaka-Regeln« des IOC
nicht berechtigt sei, an den Olympischen Spielen in Sotschi 2014
teilzunehmen. Die Osaka-Regeln besagen, daß ein wegen Dopings
für mindestens ein halbes Jahr gesperrter Athlet nach Ablauf
der Sperre für die kommenden zwei Olympischen Spiele nicht
startberechtigt ist. Pechstein war vom Eislauf-Weltverband ISU
wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt
worden. (sid/jW)
Freispruch für Brähmer
Schwerin. Der Schweriner Profiboxer Jürgen Brähmer bleibt
frei. Im Januar 2010 war er vom Amtsgericht der Stadt zu einem Jahr
und vier Monaten Haft verurteilt worden. Er sollte im Jahr 2008
einen Gastwirt verletzt und eine Frau beleidigt haben. Brähmer
ging in Berufung. Nun hat das Landgericht das Strafverfahren
mangels Beweisen eingestellt. Am 21. Mai will Brähmer in
London seinen WBO-Titel gegen Nathan Cleverly (Wales) verteidigen.
(sid/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/161585.juristerei.html