22.12.2010 / Inland / Seite 5
Gesetzentwurf zu Diagnostik
Berlin. Nach dem Willen einer Gruppe von Parlamentariern aus allen
Bundestagsfraktionen soll es künftig in bestimmten Fällen
das Recht zur Präimplantationsdiagnostik (PID) geben. Ein
entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag in Berlin
vorgestellt.
Die Sprecher der Initiative rechnen mit einer Mehrheit im
Bundestag. Laut dem Entwurf soll die Untersuchung von Embryonen aus
künstlicher Befruchtung auf Erbkrankheiten vor der
Einpflanzung in die Gebärmutter in zwei Fällen erlaubt
sein: Wenn die Eltern von einer schweren erblichen Vorbelastung
wissen oder wenn eine Tot- oder Fehlgeburt droht.
(dapd/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/156309.gesetzentwurf-zu-diagnostik.html