Im Rahmen einer Kooperation mit der Fachzeitschrift
Arbeitsrecht im Betrieb, die sich an Betriebsräte und
Gewerkschafter richtet, berichtet jW an dieser Stelle vorab
über aktuelle Beiträge und Diskussionen zu Entwicklungen
im Arbeitsrecht.
Psychologische Testverfahren, mit denen Bewerber und Mitarbeiter
ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten nachweisen sollen,
gewinnen in der betrieblichen Praxis an Bedeutung. Sie werfen
allerdings schwierige datenschutzrechtliche Fragen auf, denen
Florian Albrecht in der Oktober-Ausgabe der Fachzeitschrift
Arbeitsrecht im Betrieb nachgeht. Nach ausführlichen
Erläuterungen kommt er zu dem Schluß, daß eine
rechtmäßige Durchführung solcher Tests »nur
in seltenen Fällen – regelmäßig aufgrund
wirksam erklärter Einwilligung der Betroffenen –
möglich sein« dürften. Persönlichkeitsprofile
dürfen grundsätzlich, auch bei Einwilligung der
Betroffenen, nicht erstellt werden.
Die Einführung psychologischer Testverfahren bedarf im
Normalfall der Zustimmung des Betriebsrats. Dieser sollte vor allem
für Transparenz sorgen. Funktionsweise und Zweck der Tests
müßten vollständig offengelegt werden. Schon daraus
ergibt sich nach Einschätzung des Autors in vielen Fällen
deren Unzulässigkeit. Wegen der komplizierten
datenschutzrechtlichen Fragen rät er dringend von
psychologischen Testverfahren ohne Einbindung eines Beraters, zum
Beispiel des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, ab. (jW)
Arbeitsrecht im Betrieb – Zeitschrift für
Betriebsratsmitglieder. Erscheinungsweise: monatlich. Bezug und
Probeabo: www.aib-web.de