Bielefeld. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung
2011 hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am Dienstag in
Bielefeld angekündigt. Zur Begründung hieß es, die
Zuordnung der unterschiedlichen Daten aus der Volkszählung
2011 sei über eine Personenkennziffer möglich. Eine
solche Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem
Volkszählungsurteil von 1983 jedoch verboten. Das geltende
Zensusgesetz sei ein »Verstoß gegen das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung«, sagte Michael Ebeling vom
Arbeitskreis. Auf der Website
zensus11.de kann die Beschwerde
unterstützt werden.
(jW)