28.05.2010 / Inland / Seite 2
Kein Recht auf Gebet in der Schule
Berlin. Ein muslimischer Gymnasiast darf sein rituelles
Mittagsgebet nicht auf dem Schulgelände verrichten. Dies
entschied das Berliner Oberverwaltungsgericht am Donnerstag. Die
Richter begründeten ihr Urteil damit, daß der
Schulfrieden gestört werden könne, wenn der
16jährige nicht in einem seperaten Raum bete. Auf diesen habe
er aber keinen verfassungsrechtlichen Anspruch. Eine
Einschränkung der Religionsfreiheit sei in diesem Fall
gerechtfertigt.
Im September 2009 hatte das Verwaltungsgericht dem 16jährigen
das Recht eingeräumt, in der Pause einmal täglich zu
beten. Die Berliner Schulverwaltung, die gegen das vorinstanzliche
Urteil Berufung eingelegt hatte, begrüßte die
Entscheidung, gegen die Revision beim Bundesverwaltungsgericht
eingelegt werden kann.
(apn/ddp/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/145077.kein-recht-auf-gebet-in-der-schule.html