12.03.2010 / Schwerpunkt / Seite 3
Mitgliederentscheid: »Mindestquotierte Doppelspitze«
Zu grundsätzlichen politischen Fragen war in den letzten
Wochen wenig aus der Linkspartei zu hören, dafür umso
mehr über doppelte Parteispitzen und Quotierungen. Am Freitag
vergangener Woche kündigten dann acht Landesverbände an,
daß sie beim Parteivorstand einen Mitgliederentscheid
über diese Fragen beantragen wollten. Einen Tag später
begrüßten die designierten Parteivorsitzenden Gesine
Lötzsch und Klaus Ernst das Vorhaben, nachdem es verschiedene
Medien als gefährlich für deren Wahl bezeichnet hatten.
Am Montag waren es neun Landesverbände, die den Antrag
einreichten: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen,
Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein. In deren Papier heißt es:
»Der Parteivorstand hat am 26. Januar 2010 einen Vorschlag
für die personelle Besetzung des Geschäftsführenden
Parteivorstands unterbreitet, der zwei Parteivorsitzende, vier
stellvertretende Parteivorsitzende, zwei
GeschäftsführerInnen und zwei Mitglieder mit besonderen
Aufgaben für die Parteibildung vorsieht. Um diesen Vorschlag
wählbar zu machen, ist eine Änderung der Satzung
notwendig. Die Antragsteller wollen diese Entscheidung auf eine
möglichst breite Basis stellen. Daher legen sie ihren Antrag
allen Mitgliedern der Partei zum Mitgliederentscheid vor. Wir
schlagen vor, die mindestquotierte Doppelspitze dauerhaft in der
Satzung zu verankern. Außerdem soll dem Parteitag die
Möglichkeit gegeben werden, für die nächsten zwei
Jahre zwei BundesgeschäftsführerInnen zu wählen und
diese Möglichkeit durch einfache Mehrheit für maximal
weitere zwei Jahre zu verlängern. Ferner soll der Parteitag
beauftragt werden, zwei Parteibildungsbeauftragte für die
kommende Amtsperiode zu wählen. Schließlich beinhaltet
der Vorschlag den Auftrag an den in Rostock zu wählenden
Parteivorstand, bis zum Ende des Jahres 2011 eine Urabstimmung
über ein durch eine Tagung des Bundesparteitags beschlossenes
Parteiprogramm herbeizuführen.«
Am Donnerstag berichtete die Zeitung Neues Deutschland, der Antrag
sei in der bisher vorliegenden Form möglicherweise nicht
satzungsgerecht, weil bei zwei der Landesverbände –
Niedersachsen und Rheinland-Pfalz – ein Beschluß fehle.
Außerdem gebe es keine in der Parteisatzung vorgesehene
Durchführungsbestimmung für eine Urabstimmung. (jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/140898.mitgliederentscheid-mindestquotierte-doppelspitze.html