Ramón Labañino, Antonio Guerrero, René
González, Gerardo Hernández und Fernando
González unterwanderten seit Anfang der 90er Jahre
exilkubanische terroristische Gruppen in Südflorida und
informierten die kubanischen Behörden über geplante
Terroranschläge auf Kuba.
16. und 17. Juni 1998: Nach Vermittlung durch den
Nobelpreisträger für Literatur, Gabriel García
Márquez, im Weißen Haus übergibt die kubanische
Regierung einer Delegation des FBI in Havanna umfangreiches
Aktenmaterial über die terroristischen Aktivitäten in
Südflorida, ohne ihre Informanten zu nennen.
12. September 1998: Das FBI verhaftet in Miami zehn Mitglieder des
»Wasp Network«, des kubanischen Agentennetzwerks.
Fünf von ihnen »kooperieren« und erhalten im
Gegenzug niedrige Strafen. Die anderen fünf verschwinden
für 17 Monate in Isolationshaft und werden in 26
Anklagepunkten der Verschwörung zur Spionage und im Fall von
Gerardo Hernández auch wegen Verschwörung zum Mord
angeklagt.
Juni 2001: Nach einem über sechsmonatigen Prozeß werden
die Fünf in Miami-Dade trotz fehlender Beweise und
gegenteiliger Zeugenaussagen hoher Militärs in allen Punkten
der Anklage für schuldig gesprochen, im Dezember 2001 zu bis
zu zweimal lebenslänglichen Strafen verurteilt, danach auf
fünf verschiedene, weit über die USA verstreute
Hochsicherheitsgefängnisse verteilt.
27. Mai 2005: Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche
Inhaftierungen der Menschenrechtskommission in Genf bezeichnet das
Vorgehen der USA in diesem Fall als »Verstoß gegen
Artikel 14 des Internationalen Paktes für zivile und
politische Rechte«.
9. August 2005: Ein Drei-Richter-Gremium des Berufungsgerichtes in
Atlanta urteilt einstimmig, daß die Urteile wegen
vorurteilsträchtiger Atmosphäre in Miami-Dade aufgehoben
und der Prozeß an einem neutralen Ort wiederaufgenommen
werden sollte.
9. August 2006: Das 12-Richter-Gremium des Berufungsgerichtes in
Atlanta hebt das Urteil der drei Richter mit 10:2 Stimmen
auf.
4. Juni 2008: Das Drei-Richter-Gremium von Atlanta bestätigt
die Urteile für Gerardo Hernández von zweimal
lebenslänglicher Haft zuzüglich 15 Jahren und René
González von 15 Jahren Haft. Die Urteile für
Ramón Labañino von lebenslänglicher Haft
zuzüglich 18 Jahren, Antonio Guerrero von
lebenslänglicher Haft zuzüglich zehn Jahren und für
Fernando González von 19 Jahren Haft werden für
revisionsbedürftig gehalten und an das Gericht von Miami
zurückverwiesen.
2. September 2008: Das Gericht in Atlanta lehnt den Antrag der
Verteidigung auf Revision des Urteils vom 4. Juni ab.
15. Juni 2009: Der US-Supreme-Court weist die Revision des
Verfahrens zurück.
Info: www.miami5.de