15.05.2009 / Feminismus / Seite 15
Gesetzentwurf zu »Beschneidung«
Berlin/Tübingen. Am Donnerstag beriet der Bundestag in erster
Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung. Der
entsprechende Gruppenantrag wird von 91 Parlamentariern
unterstützt. Er sieht vor, daß die weibliche
Genitalverstümmelung generell als schwere
Körperverletzung geahndet wird.
Die Tübinger Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF)
begrüßte die Initiative und wies darauf hin, daß
diese »schwere Menschenrechtsverletzung an Mädchen und
Frauen in Deutschland unter den Straftatbestand der einfachen bzw.
gefährlichen Körperverletzung« falle. Als schwere
Körperverletzung könne sie bislang nur in
Ausnahmefällen geahndet werden. Die Betroffenen, so TdF in
einer Presseerklärung vom Mittwoch, »leiden lebenslang
unter den Konsequenzen der Praxis, bei der neben der Klitoris meist
auch Teile der Schamlippen abgeschnitten werden«.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, daß die
Verjährungsfrist erst einsetzt, wenn die betroffenen
Mädchen das 18. Lebensjahr erreicht haben. Damit haben sie wie
Opfer von sexuellem Mißbrauch die Möglichkeit, als
Erwachsene Anzeige gegen die Täterinnen zu erstatten.
Außerdem soll Genitalverstümmelung in den Katalog der
»Auslandsstraftaten« aufgenommen werden. Dies ist
Voraussetzung dafür, daß Eingriffe, die außerhalb
der Bundesrepublik durchgeführt wurden, von deutschen
Behörden strafrechtlich verfolgt werden können, wenn es
sich um ein in der BRD lebendes Mädchen handelt.(jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/125082.gesetzentwurf-zu-beschneidung.html