Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Gegründet 1947 Donnerstag, 28. März 2024, Nr. 75
Die junge Welt wird von 2767 GenossInnen herausgegeben
Jetzt zwei Wochen gratis testen. Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Online Extra
27.03.2020, 19:21:32 / Kapital & Arbeit

Ausgesetzte Mietzahlungen: Scheuer »enttäuscht«

Adolf Dassler zahlt heute nicht.
Adolf Dassler zahlt heute nicht.

Essen. Die Ankündigung großer Handelsunternehmen, infolge der angeordneten Ladenschließungen die Mietzahlungen für ihre Filialen in Deutschland einzustellen, findet das Missfallen der Hauseigentümer. Handelsketten wie Deichmann oder H&M und bekannte Markenhersteller wie Adidas nutzen die im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie vorgesehene Möglichkeit zur Aussetzung der Miet- und Nebenkostenzahlungen. Das ergab am Freitag eine Umfrage der Deutschen Presseagentur.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nannte das Aussetzen der Mietzahlungen durch Adidas eine völlig inakzeptable Botschaft. »Ich bin sehr enttäuscht«, sagte Scheuer Bild. Der Konzern habe große Gewinne gemacht. Es seien nicht nur die großen Immobilienanbieter, sondern auch kleine, die als Privatpersonen an Adidas vermieten – und die blieben dann auf ihren Kosten sitzen. Der Präsident des Immobilienbesitzerverbandes Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, warnte mit Blick auf das Vorgehen von Adidas: »Derartiges Gebaren darf keine Schule machen. Dann ist der Immobilienmarkt am Ende.«

Gemäß dem von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Rettungspaket sollen pandemiebedingte Mietaussetzungen im Zeitraum von April bis Juni keinen Kündigungsgrund darstellen. Dieser Zeitraum kann sogar verlängert werden. Allerdings bleibt die Zahlungsverpflichtung grundsätzlich bestehen. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums betonte, dass Mieter durch die neuen Regelungen nicht von ihrer Pflicht zur Mietzahlung freigestellt seien. Es werde »lediglich befristet das Recht der Vermieter eingeschränkt, Mietverhältnisse wegen Zahlungsrückständen zu kündigen«. Vermieter haben demnach das Recht, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob bei den betroffenen Mietern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. (dpa/jW)

Mehr aus: Kapital & Arbeit