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27.02.2020 / Inland / Seite 1

Verbot passiver Sterbehilfe gekippt

Bundesverfassungsgericht sieht Recht auf selbstbestimmtes Ableben verletzt

Vier Jahre lang stand in der Bundesrepublik die »geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung« unter Strafe. Damit hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch Schluss gemacht. Das Verbot verletze das Recht des Individuums auf selbstbestimmtes Sterben, urteilten die Richter nach Klagen von schwerkranken Menschen, Sterbehelfern und Ärzten. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzug...

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