Leserbrief zum Artikel : »Eine Fortschreibung der Verdrehungen und Lügen des Stefan Aust«
vom 30.09.2008:
Es wurde und wird doch nur gelogen.
Schon die Prozesse waren Lüge: Entweder hätte man die vorgetragenen Rechtfertigungsgründe zumindest subjektiv akzeptieren müssen, dann wären Freisprüche fällig gewesen, oder man hätte die Leute für irr erklären müssen, dann wären sie auch unschuldig gewesen, oder man hätte ihnen einen anderen Vorsatz als den behaupteten nachweisen müssen.
So lernt man es an deutschen Universitäten, und den § 46 StGB gibt es auch nicht umsonst.
Eines kennt das Strafgesetzbuch jedenfalls nicht: Den Begriff des "gewöhnlichen Verbrechers". Auch steht im Strafgesetzbuch nicht geschrieben, dass Widerstandshandlungen gegen die BRD generell nicht nötig seien, weil die BRD ein garantiert perfekt demokratischer Rechtsstaat sei.
Was in den Prozessen lief, war nicht besser als Schauprozesse in der Sowjetunion. So sieht die Sache aus.
Und dazu hat kein RAF-Anwalt ein paar klare Takte gesagt, dazu haben die Medien nichts geschrieben, und keiner macht sich Gedanken, warum die Urteile 30 Jahre lang unter Verschluss waren und nun nur gegen Zahlung und nur für (systemabhängige...) Journalisten einsehbar sind.
Stefan Aust ist ein wahrer Verbrecher, denn wer die Presse missbraucht, um dem Volk eine freie Informationsgesellschaft, einen Rechtsstaat und eine Demokratie wider die Tatsachen vorzugaukeln, der macht sich der Beihilfe zur Entwicklung einer verbrecherischen Diktatur schuldig.
Winfried Sobottka, ein Sprecher der Anarchistinnen und Anarchisten.
So lernt man es an deutschen Universitäten, und den § 46 StGB gibt es auch nicht umsonst.
Eines kennt das Strafgesetzbuch jedenfalls nicht: Den Begriff des "gewöhnlichen Verbrechers". Auch steht im Strafgesetzbuch nicht geschrieben, dass Widerstandshandlungen gegen die BRD generell nicht nötig seien, weil die BRD ein garantiert perfekt demokratischer Rechtsstaat sei.
Was in den Prozessen lief, war nicht besser als Schauprozesse in der Sowjetunion. So sieht die Sache aus.
Und dazu hat kein RAF-Anwalt ein paar klare Takte gesagt, dazu haben die Medien nichts geschrieben, und keiner macht sich Gedanken, warum die Urteile 30 Jahre lang unter Verschluss waren und nun nur gegen Zahlung und nur für (systemabhängige...) Journalisten einsehbar sind.
Stefan Aust ist ein wahrer Verbrecher, denn wer die Presse missbraucht, um dem Volk eine freie Informationsgesellschaft, einen Rechtsstaat und eine Demokratie wider die Tatsachen vorzugaukeln, der macht sich der Beihilfe zur Entwicklung einer verbrecherischen Diktatur schuldig.
Winfried Sobottka, ein Sprecher der Anarchistinnen und Anarchisten.