Leserbrief zum Artikel Sanktionen gefährden Leben
vom 03.08.2016:
Respekt vor Sozialrichtern
Respekt vor diesen Richtern, die das Grundgesetz der BRD offensichtlich ernster nehmen als jene, deren deren Profession darin besteht, das Grundgesetz zu schützen, nämlich das sogenannte Bundesverfassungsgericht. Der Grundgesetzartikel 1 verpflichtet die staatliche Gewalt der BRD dazu, allen Einwohnern dieses Landes ein soziokulturelles Existenzminimum zu garantieren. Mit Hartz IV ist dieses existentielle Minimum bestenfalls erreicht, und auch diese Grenze ist fragwürdig niedrig. Dies hat zur Konsequenz, dass das Existenzminimum laut GG-Art. 1 unterschritten wird, wenn der ohnehin jämmerliche Hartz-IV-Betrag nochmals gekürzt wird. Man muss kein Jurist sein, um dies zu begreifen. Respekt vor den Gothaern Richtern, deren Karriere nunmehr am Ende sein dürfte. Aber vielleicht stehen die ohnehin kurz vor der Pension, so dass denen nichts Negatives mehr geschehen kann. Dennoch Respekt!
Veröffentlicht in der jungen Welt am 24.08.2016.