Leserbrief zum Artikel »Gegen Amazon täte ein wenig Anarchie gut«
vom 03.12.2014:
Arbeitslohn - Mindestlohn - Altersrente
Bereits schon heute wäre ein auskömmlicher Arbeitslohn und Mindestlohn von 16,76 Euro/Std. überfällig!
Zur "Höhe der Rente" heißt es bei der gesetzlichen Rentenversicherung: "Für ein Jahr Beitragszahlung nach dem Durschschnittsverdienst (vorläufiger Wert für 2014: 34.857 Euro) erhalten Sie einen Entgeltpunkt."
Der "Durchschnittsverdienst" für die Berechnung der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2014 liegt bei 34.857 Euro. Demnach müsste der aktuelle durchschnittliche Bruttoarbeitslohn bei monatlich 2.905 Euro liegen.
Bei einem "durchschnittlichen" Brutto-Monatslohn von 2905 Euro und einer 40-Stunden-Woche, liegt der Stundenlohn bei 16,76 Euro. Demnach bedarf es für eine "durchschnittliche" Altersrente, aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), einen Bruttomonatslohn von 2905 Euro, -- auf der Basis eines Mindestlohns von 16,76 Euro-Std.
Anmerkung: Hierbei müssen wir zugleich die laufenden "durchschnittlichen" Berechnungsgrundlagen für die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigen. Nur hieraus -- und über die vollständige Zeit der Erwerbstätigkeit -- ergibt sich der Anspruch auf eine (auskömmliche) Durchschnittsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Kapitalismus der Bundesrepublik Deutschland.
Zugleich erkennen wir: der sozialdemokratische DGB betreibt eine Weihnachts-Verarsche, unter der Losung: "Deutschland hat den Mindestlohn" bzw. der "Mindestlohn von 8,50 Euro kommt".
Anm.: Bei einem 'durchschnittlichen' Mini-Mindestlohn von "8,50 Euro-Std." befinden sich die Werktätigen auch nach mehr als 60 Arbeitsjahren in Vollzeitarbeit (ohne Arbeitslosigkeit und ohne Hartz-IV-Strafvollzug) zukünftig in der gesetzlichen Grundsicherung bzw. Sozialhilfe.
Zur "Höhe der Rente" heißt es bei der gesetzlichen Rentenversicherung: "Für ein Jahr Beitragszahlung nach dem Durschschnittsverdienst (vorläufiger Wert für 2014: 34.857 Euro) erhalten Sie einen Entgeltpunkt."
Der "Durchschnittsverdienst" für die Berechnung der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2014 liegt bei 34.857 Euro. Demnach müsste der aktuelle durchschnittliche Bruttoarbeitslohn bei monatlich 2.905 Euro liegen.
Bei einem "durchschnittlichen" Brutto-Monatslohn von 2905 Euro und einer 40-Stunden-Woche, liegt der Stundenlohn bei 16,76 Euro. Demnach bedarf es für eine "durchschnittliche" Altersrente, aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), einen Bruttomonatslohn von 2905 Euro, -- auf der Basis eines Mindestlohns von 16,76 Euro-Std.
Anmerkung: Hierbei müssen wir zugleich die laufenden "durchschnittlichen" Berechnungsgrundlagen für die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigen. Nur hieraus -- und über die vollständige Zeit der Erwerbstätigkeit -- ergibt sich der Anspruch auf eine (auskömmliche) Durchschnittsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Kapitalismus der Bundesrepublik Deutschland.
Zugleich erkennen wir: der sozialdemokratische DGB betreibt eine Weihnachts-Verarsche, unter der Losung: "Deutschland hat den Mindestlohn" bzw. der "Mindestlohn von 8,50 Euro kommt".
Anm.: Bei einem 'durchschnittlichen' Mini-Mindestlohn von "8,50 Euro-Std." befinden sich die Werktätigen auch nach mehr als 60 Arbeitsjahren in Vollzeitarbeit (ohne Arbeitslosigkeit und ohne Hartz-IV-Strafvollzug) zukünftig in der gesetzlichen Grundsicherung bzw. Sozialhilfe.