Leserbrief zum Artikel Bischof verhaftet
vom 25.09.2014:
Was der Zölibat verlangt
Ob Wojtyla nun "hat" oder "nicht hat" - intime Beziehungen sind, anders als häufig vermutet, vom Zölibat durchaus nicht verboten. Sofern die Person auf der anderen Seite nicht verheiratet ist, ist es nicht einmal Ehebruch. Verboten ist Priestern die Eheschließung. Das hat mit den Gründen zu tun, aus denen der Zölibat im Mittelalter eingeführt wurde: es ging darum, der Kirche die materiellen Ressourcen der Klöster und Bistümer zu erhalten, die auf die Erben verteilt worden wären, wenn die Geistlichen eheliche Kinder gehabt hätten. So brachten sie es immer nur zu "Bastarden", die allerdings oft auch ordentlich versorgt wurden - nur "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".