Leserbrief zum Artikel V-Mann tot, Quellenführer geladen
vom 14.04.2014:
Zur Sache
Diabetes könnte schon eine praktische Krankheit sein, doch wäre sie gar nicht nötig gewesen. Vor deutschen Strafgerichten werden Zeugenaussagen meist nicht protokolliert. Da heißt es dann: Rechtsanwalt befragt Zeugen zur Sache. Zeuge antwortet zur Sache. Nurdie Sache wird nicht benannt. Das OLG München hat auf meine Frage, ob sie Zeugenaussagen wörtlich oder nur inhaltlich oder gar nicht inhaltlich protokollieren, s.o., geantwortet, sie könnten keine verfahrensbezogenen Informationen herausgeben. Da wäre zu vermuten, dass kein inhaltliches Protokoll geführt wird. Wer es nicht glaubt, könnte ja selber mal anfragen.
Ich solle meine Nachfragen ans OLG München bitte einstellen.
Ich solle meine Nachfragen ans OLG München bitte einstellen.