Leserbrief zum Artikel Schrecken ohne Ende
vom 17.05.2013:
Eine Farce
Eigentlich ist es nicht verwunderlich, daß man auf derartige Verhältnisse stößt, daß Nazis über Jahre hindurch unbehelligt in der Alt-Bundesrepublik bis zur jetzigen Zeit leben konnten, daß es zu „Auswucherungen" wie der NSU kommen konnte. Hatte doch das Bundesverfassungsgericht am 31. Juli 1973 in einem Grundsatzurteil festgestellt: „Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit.(...) Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. (...) Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich." (Gut das es nicht noch heißt mit dem „Großdeutschen Reich"!) Ein weiterer Kommentar erübrigt sich hier wohl, ein klar denkender Bundesbürger wird sich, sofern er diesen Richterspruch kennt, wohl kaum gern mit diesem einem solchen Staat identifizieren wollen. Ich denke, nicht einmal der Bundespräsident, sofern er die Geschichte dieses „Deutschen Reiches" von Beginn seiner Gründung im Januar 1871 kennt und davon ist wohl auszugehen. Das ständige Reden vom „Grundgesetz" ist also so gesehen eine Farce. Bislang hat das Bundesverfassungsgericht sein Grundsatzurteil von 1973 noch nicht revidiert. Diese Aufarbeitung schiene mir sinnvoller, als im vergangen Stasi-Sumpf herumzustaken, der ja bald zwangsläufig in den des BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz) enden wird, was sich ja schon im NSU-Prozeß anzudeuten scheint.