Leserbrief zum Artikel »Nicht mehr jeder Job müßte angenommen werden«
vom 16.07.2012:
Geistiges Schonvermögen
Nachdem es ein finanzielles Schonvermögen für Leistungsempfänger nach dem SGB II gibt, sollte es auch ein geistiges Schonvermögen geben. Es ist auch völlig unverständlich, wenn auf der einen Seite ein Fachkräftemangel beklagt wird, auf der anderen Seite aber Ingenieure in 1 Euro Jobs und Akademiker als Hausmeister vermittelt werden. Unabhängig vom Bezug von Arbeitslosengeld 1 sollte jeder qualifizierte Arbeitssuchende auch einen Anspruch auf eine qualifizierte Vermittlung in einen qualifizierten Job haben. Zumindest so lange, wie man im Ausland nach Fachkräften für den deutschen Arbeitsmarkt sucht.