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Aus: Ausgabe vom 27.12.2016, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Unzureichende Kontrolle des Mindestlohns

Berlin. Nach Einschätzung des DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann wird die Einhaltung des Mindestlohns auch zwei Jahre nach seiner Einführung nur unzureichend kontrolliert. »Es gibt noch genügend Nachbesserungsbedarf«, sagte Hoffmann der Saarbrücker Zeitung (Freitagausgabe). Viele Unternehmen würden das entsprechende Gesetz »trickreich unterlaufen«. Deshalb brauche es »endlich wirksame Kontrollen, um den schwarzen Schafen das Handwerk zu legen«. Hoffmann erinnerte daran, dass bei der zuständigen Zollverwaltung zusätzlich 1.600 Kontrolleure eingestellt werden sollten. Dies sei aber »viel zu schleppend angelaufen«, kritisierte er. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt gegenwärtig 8,50 Euro pro Stunde. Ab 2017 steigt er auf 8,84 Euro. (dpa/jW)

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