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28.09.2016 / Feuilleton / Seite 14

Rotlicht: Bundespolizei

Ulla Jelpke

Eigentlich dürfte es die Bundespolizei gar nicht geben. Die westlichen Alliierten ließen 1948 den Parlamentarischen Rat ins Grundgesetz schreiben, dass Polizei Sache der Länder sei. Einzig zum Zweck, den Personen- und Güterverkehr »bei der Überschreitung der Bundesgrenzen« zu überwachen, dürfe der Bund eine Polizei aufstellen – folgerichtig »Bundesgrenzschutz« (BGS) genannt. Im Laufe seiner Geschichte wurde dessen Auftrag erheblich ausgedehnt.

Im Kalten Krieg war...

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