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Aus: Ausgabe vom 25.08.2016, Seite 15 / Medien

Verlag verweigert Rundfunkgebühr

München. Muss ein Zeitungsverlag den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem Radiosender hält? Diese Frage hat am Dienstag den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München beschäftigt. Der Verlag, zu dem der Münchner Merkur und die tz gehören, will nicht zahlen. Er begründet das mit seiner 25prozentigen Beteiligung an einem lokalen Radiosender.

Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag müssen private Rundfunkanbieter nicht zahlen, weil sie nicht dazu verpflichtet werden können, zur Finanzierung ihrer Konkurrenz beizutragen. Der Bayerische Rundfunk argumentiert, der Verlag sei kein Rundfunkanbieter im klassischen Sinn. Das Verwaltungsgericht hatte dem BR in erster Instanz recht gegeben. Wie der Gerichtshof nun entscheidet, soll spätestens am Freitag feststehen. (dpa/jW)

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