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26.02.2016 / Ausland / Seite 1

Sozialhilfe verweigern jetzt rechtens

EuGH-Urteil: ALG-II für EU-Ausländer gibt es erst nach drei Monaten

Simon Zeise

In der EU darf jedes Mitgliedsland selbst entscheiden, ab wann und in welcher Höhe es Transferleistungen gewährt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte am Donnerstag, dass eingereisten EU-Bürgern in einem anderen EU-Land bis zu drei Monate lang nach ihrer Einreise Sozialhilfeleistungen versagt werden können.

Dem EuGH zufolge haben EU-Bürger zwar das Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat ohne weitere Formalitäten für bis zu drei Monate aufzuhal...

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