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Aus: Ausgabe vom 29.08.2015, Seite 2 / Inland

Kein hinreichender Tatverdacht gegen Gysi

Hamburg. Die Staatsanwaltschaft Hamburg sieht keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Anklage wegen falscher eidesstattlicher Versicherung gegen Gregor Gysi (Die Linke). Dies habe eine Überprüfung durch die Justizbehörde ergeben, teilte diese am Freitag mit. Sie hob damit die Weisung von Hamburgs Generalstaatsanwalt Lutz von Selle auf, gegen den Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei im Bundestag Anklage zu erheben. Gysi hatte in zwei Zivilverfahren erklärt, er habe in der DDR als Anwalt niemals Informationen über Mandanten an das Ministerium für Staatssicherheit weitergegeben. Die Behörde musste sich mit dem Fall befassen, weil der zuständige Staatsanwalt sich geweigert hatte, den Willen des Generalstaatsanwalts umzusetzen. (dpa/jW)