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Aus: Ausgabe vom 29.07.2015, Seite 15 / Antifaschismus

NSU-Prozess trotz Anzeige fortgesetzt

München. Der NSU-Prozess ist trotz der Anzeige der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gegen ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger wie gewohnt weitergegangen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl setzte das Verfahren vor dem Münchner Oberlandesgericht am Dienstag mit einer Zeugenvernehmung fort. Zschäpe hatte in der vergangenen Woche Strafanzeige gegen die drei Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm erstattet wegen einer angeblichen Verletzung der anwaltlichen Schweigepflicht. Zudem forderte sie das Gericht erneut auf, alle drei zu entpflichten. Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben eines Sprechers noch nicht entschieden, wie sie mit der Anzeige umgeht. Eine Entscheidung des Gerichts über Zschäpes Entpflichtungsantrag steht ebenfalls aus. Der Senat hatte frühere ähnliche Anträge von Zschäpe und ihren Verteidigern bisher abgelehnt. Zschäpe wird mittlerweile noch von einem vierten Anwalt, Mathias Grasel, vertreten. Sie ist als Mittäterin bei sämtlichen Verbrechen des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) angeklagt. Ein Zeuge aus der Thüringer Neonaziszene sagte am Dienstag vor Gericht, bei Zschäpe habe man nach ihrem Untertauchen mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt 1998 vermutet, »dass sie aus reiner Loyalität, Solidarität, Abenteuerlust mit auf die Flucht gegangen ist«. (dpa/jW)

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