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Aus: Ausgabe vom 26.03.2015, Seite 15 / Medien

EuGH prüft Speicherung von Daten in USA

Luxemburg. Eine Klage zum Schutz von Nutzerdaten der Internetplattform Facebook beschäftigt den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Luxemburg ging es um die Frage, inwieweit sich Facebook an EU-Rechte zum Schutz personenbezogener Daten halten muss. Im Mittelpunkt stehen dabei europäische Tochterfirmen von Facebook, Google und Co.

Das Urteil fällt erst in einigen Monaten. Hintergrund ist die Klage des Österreichers Max Schrems in Irland. Dort hat das Onlinenetzwerk Facebook seinen Europasitz, es speichert Daten seiner Nutzer aber ganz oder zum Teil in den USA.

Schrems hatte sich 2013 beim irischen Datenschutzbeauftragten darüber beschwert, dass persönliche Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung geschützt seien. Dabei berief er sich auf die Enthüllungen des Informanten Edward Snowden. Facebook wurde in Berichten auf Basis der Unterlagen vorgeworfen, unter anderem dem US-Geheimdienst NSA Zugriff auf Nutzerdaten gewährt zu haben. Facebook betont, man gebe Daten nur auf Gerichtsbeschluss weiter.

Die irischen Datenschützer lehnten die Beschwerde ab. Dabei beriefen sie sich unter anderem auf eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, in der die Brüsseler Behörde das Schutzniveau der USA als ausreichend eingestuft hatte. Das zuständige irische Gericht will vom EuGH wissen, ob die irische Behörde sich auf die Brüsseler Entscheidung berufen durfte – oder ob sie vielmehr selbst hätte ermitteln können oder müssen.

Die innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, Birgit Sippel, betonte die grundsätzliche Bedeutung des Falls. »Es geht um nicht weniger als die Frage, wie wir europäische Bürgerinnen und Bürger vor der Datensammelwut US-amerikanischer Geheimdienste schützen können«, erklärte sie. (dpa/jW)

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