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12.03.2015 / Inland / Seite 4

Theoretisch billiger Wohnraum

Erneutes Urteil: Niedrige Hartz-IV-Mietobergrenzen entsprechen nicht dem Angebot

Susan Bonath

Jobcenter erstatten Hartz-IV-Beziehern die Miete nur bis zu einer selbst festgelegten Obergrenze. Doch diese »angemessenen« Wohnungen existieren oft nur auf dem Papier. Im mittelhessischen Gießen muss das Amt jetzt mangels genügend Wohnungen höhere Kosten übernehmen. Dies entschied das dortige Sozialgericht. Das Urteil ist eins von vielen, das amtliche Mietvorgaben für zu niedrig erklärt.

Der 62jährige Kläger zahlt für 52 Quadratmeter eine Bruttokaltmiete von 378 Eu...

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