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18.12.2014 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Kabinett knickt ein

Arbeitszeitdokumentation beim Mindestlohn aufgeweicht

Die Bundesregierung hat die bürokratischen Vorschriften beim gesetzlichen Mindestlohn gelockert. Konzerne müssen nun nur bis zu einem Monatseinkommen von 2.958 Euro Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit dokumentieren und für zwei Jahre nachweisen. Die entsprechende Verordnung des Arbeitsministeriums passierte am Mittwoch das Kabinett. Die Regelung betrifft neun Branchen, die nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ohnehin strikteren Pflichten unterworfen s...

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