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Aus: Ausgabe vom 10.12.2014, Seite 15 / Antifaschismus

Verfahren gegen 89jährigen abgelehnt

Köln. Ein 89jähriger früherer SS-Mann muss sich wegen eines Massakers 1944 in Frankreich nicht vor Gericht verantworten. Das Landgericht Köln lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab, weil dem Beschuldigten eine aktive Beteiligung an der Mordaktion nicht mehr nachweisbar sei. Am 10. Juni 1944 hatten SS-Einheiten im westfranzösischen Oradour-sur-Glane 624 Bewohner eines Dorfes umgebracht. Die für Nazikriegsverbrechen zuständige Staatsanwaltschaft in Dortmund hatte den zur Tatzeit 19jährigen vor der Jugendkammer angeklagt. Sie warf ihm gemeinschaftlich begangenen Mord an 25 Menschen und Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen vor. Er habe zwar nie bestritten, als Mitglied des SS-Panzergrenadier-Regiments 4 »Der Führer« bei dem Massaker vor Ort gewesen zu sein, teilte das Gericht am Dienstag mit. Stichhaltige Beweise dafür, dass er selbst Menschen getötet oder aktiv dabei geholfen habe, sieht das Gericht aber nicht. (dpa/jW)

 

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