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20.08.2014 / Inland / Seite 4

Streit um Freizügigkeit

Leipziger Gericht hat fünf Verfahren über Wohnsitzauflagen ausgesetzt. Nun muß Luxemburg entscheiden

Sven Eichstädt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg muß über die Zulässigkeit von Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge entscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte am Dienstag fünf Verfahren aus, in denen sich Flüchtlinge aus Syrien gegen solche Vorschriften wenden.

Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig formulierten Fragen zu drei der fünf Verfahren an die Richter in Luxemburg, wie bestimmte Artikel einer europarechtlichen Richtlinie über Mindestnormen ...

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