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15.11.2013 / Inland / Seite 4

Verfassungsschutzschirm

NSU-Prozeß. Bundesanwaltschaft erklärt Beweisanträge zur Rolle des Geheimdienstlers Temme für irrelevant. Gutachten über Sprache der Hauptangeklagten gefordert

Claudia Wangerin, München
Überrascht waren die Nebenklagevertreter der Familien Yozgat und Kubasik nicht, als Oberstaatsanwältin Anette Greger am Donnerstag im Münchner NSU-Prozeß die Stellungnahme der Bundesanwaltschaft zu ihren Beweisanträgen vom Mittwoch verlas. »Gebetsmühlenartig« nannte Nebenklageanwalt Sebastian Scharmer die Argumentation der Ankläger im Prozeß um die Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund«. Keine Rolle für den Ausgang des Verfahrens spielt laut Bundesanwalts...

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